Institut für
kultursensible Lebensumweltprojekte gUG
Michael Spott

Eltern-Kind-Projekt KIMUPA in Karlsruhe

Aufbau der Außenwandkonstruktion Garten Fußboden Garten Innenansicht Schreibtisch Garten Abendstimmung
Eltern-Kind-Projekt: Die Baustelle und der Garten

Über KIMUPA

Das Projekt richtet sich an Eltern, die durch eine eigene Elternvereinbarung oder gerichtlichen Beschluss Umgangstermine für ihr Kind oder ihre Kinder vereinbart haben.

Eine weite Anreise des umgangsberechtigten Elternteils macht oftmals Umgangszeiten mit Übernachtungen unmöglich – es käme nur ein stunden- bzw. tageweiser Umgang des Kindes oder der Kinder mit seinem Elternteil zustande.

In der Regel reist der Elternteil von weit entfernt an, um seine Kinder zu sehen (z. B. aus Stuttgart, Lübeck oder Berlin).

Was KIMUPA ermöglicht

Das Kleinsthotel ermöglicht, dass der jeweilige Elternteil sein Kind oder seine Kinder zu Bett bringen kann. Am nächsten Morgen können die Kinder mit Vater oder Mutter gemeinsam frühstücken und am Tag Spaß miteinander haben. Am Nachmittag oder am übernächsten Tag kann das Kind (können die Kinder) an den anderen Elternteil zurückgegeben werden.

Getrennt gelebte Elternschaft halbiert in der Regel auch das gemeinsame Einkommen – der umgangsberechtigte Elternteil trägt zusätzlich Hotelunterkunft, Reisekosten und die Versorgung des Kindes während des Umganges zusätzlich zum Unterhalt.

Der Betrieb des KIMUPA-Hotels (Spielsachen, Strom, Wasser, Wäsche, Mobiliar) finanziert sich ausschließlich über Spenden. Der umgangsberechtigte Elternteil trägt mit seiner Spende dazu bei.

Jede Spende wird zu 100% dem Kleinsthotel KIMUPA zugeführt.

Was müssen Sie tun, um KIMUPA nutzen zu können?

Für das Nutzen von KIMUPA gelten folgende Rahmenbedingungen:

  1. Als erstes ist eine Anfrage nötig durch eine befugte Institution: Das kann z. B. ein Jugendamt sein, eine soziale Bildungsbehörde, der Kinderschutzbund oder ähnliches. Diese Anfrage dient der Sicherheit, dass der anfragende Elternteil berechtigt ist, Umgang zu haben.
    Diese Anfrage kann per E-Mail an post@institut-lebensprojekte.de oder telefonisch erfolgen.
  2. Der Bedarf muss mitgeteilt werden. Zum Beispiel 14-tägig am Wochenende (Freitag bis Samstag oder Sonntag) oder wochenweise? Für wieviele Personen? Das dient der Planungssicherheit.
  3. Eine eventuelle Übergaben- bzw. Umgangsregelung muss bekannt gegeben werden – anhand von Unterlagen (Beschluss oder Elternvereinbarung)
  4. Ein vorherige Besichtigung ist nicht möglich (Ein Hotelzimmer oder ein Frauenhaus werden auch nicht vorher besichtigt).
  5. Die Adresse des KIMUPA wir nur dem berechtigten Elternteil mitgeteilt.
  6. Anfrage durch Elternteil und Weitergabe von Informationen:
    • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Unterkunft.
    • Es gilt Selbstversorgung
    • Die Spende für Heizung, Warm- und Kaltwasser, Strom, Reinigung, Wäsche sollte mindestens 30 Euro betragen, nach oben hin sind keine Grenzen gesetzt – je nachdem, wie wichtig es dem Elternteil ist. (Ein Hotelzimmer in Karlsruhe kostet mindestens 59 Euro pro Nacht.)
    • Eine Haftpflichtversicherung muss vorgelegt werden, die auch für Schäden haftet, die eventuell durch die Kinder entstehen.
    • Es erfolgt eine Einweisung und der Schlüssel wird ausgehändigt.
  7. Bei Bedarf und nach vorheriger Absprache sind Übergabe- und Umgangsbegleitung möglich – derzeit ist noch kein Kostensatz mit dem Jugendamt ausgehandelt.

Michael Spott steht als Berater für die Familien zur Verfügung und weiß um die Not der Unterbringung und des Rechts auf Umgang für die Kinder.

Wir laden Sie ein, für dieses Projekt zu spenden.

Allen Spendern ganz herzlichen Dank!

Die Spende jedes Einzelnen ist Ausdruck des Vertrauens in das Institut und der Verbundenheit mit ihm, außerdem zeugt sie von Ihrem sozialem Engagement.

Aus Kostengründen verzichten wir darauf, Flyer oder Informationsunterlagen zu drucken.

Unterschrift Michael Spott

Ich wirke z. B. mit bei der Ausgestaltung des Karlsruher Weges. In Karlsruhe wird seit Ende 2005 auf Initiative des Familiengerichtes nach einem Vorbild aus Cochem (auch Cochemer Modell genannt) berufsübergreifend im Rahmen des Arbeitskreises Karlsruher Weg zusammen gearbeitet mit dem Ziel einer besseren Venetzung, gegenseitigen Qualifizierung und um eine möglichst geringe Belastung für Kinder im streitigen Verfahren zu erreichen.